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Ehemaliges Gerberhaus in verschindeltem Fachwerk. Bemerkenswert heute nur noch das im Türsturz befindliche Relief mit der Jahreszahl 1790 und dem Handwerkszeichen der Gerber: ein Walkholz mit zwei gekreuzten Scherdegen (Schabeisen).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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