"Färberhaus", Obere Pfarrgasse 1
Erker "Färberhaus"
"Färberhaus", historische Aufnahme um 1900
Portal "Färberhaus"
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Odenwaldkreis
Michelstadt
  • Obere Pfarrgasse 1
''Färberhaus''
Flur: 1
Flurstück: 42/2

Eines der bedeutendsten Fachwerkhäuser des Kreisgebiets, das sogenannte "Färberhaus" von 1620 (Datum am Portal), errichtet vom Sohn des gräflichen Kellers G. Schmid. Zweistöckiger, massiver Unterbau aus Haustein (heute verputzt), die Fenster nur z. T. original; Rundbogenportal mit feinem Reliefschmuck in den Gewänden, zweites Obergeschoß aus reichem Renaissance-Fachwerk mit Mann-Figuren, Feuerböken, im Giebeldreieck auch mit Türkenkreuzen; Eckstiele mit Schnitzereien, Schwellen mit starker Profilierung. Zwei besondere Merkmale: ein gegiebelter, auf zwei Kopfbändern ruhender Erker an der westlichen Giebelwand mit prächtigen Schnitzereien sowie ein (seit 1983 wieder) offener Laubengang an der nördlichen Traufseite, typisches Merkmal eines Färber- oder Gerberhauses. Das Gebäude heißt noch heute im Volksmund "die Farb".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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