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1908 an der Stelle der alten Kirchenscheuer erbaut. Ländlich-historisierender Putzbau mit dreiteiligen Steinstockfenstern aus Haustein, die Ecken mit zwei verschindelten Zwerchhäusern besetzt, die in der Mitte durch ein ebenfalls verschindeltes, gegenüber dem Erdgeschoß leicht zurückgesetztes Fachwerkobergeschoß verbunden werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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