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Städtebaulich bedeutender Kopfbau in der Gabelung zwischen Pfarrgasse und Mauerstraße, erbaut um 1690 von der Witwe eines Ratsherren, später von dem Stadtschultheiß und Zentgrafen M. B. Fahlmer, dann vom Rentmeister Heinsius bewohnt. Qualitätvolles Fachwerkhaus, im Erdgeschoß teilweise massiv, mit Mann-Streben an der Südwest-Ecke und an den Stuhlsäulen; an der Giebelwand mehrere Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern. Im Inneren ein gotisches Sandsteinportal, wohl von einem Vorgängerbau stammend. Südlich ein gutes barockes Türblatt. Das Haus war ursprünglich mit der Traufseite nach Westen orientiert. Es wurde seit 1983 restauriert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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