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Überaus stattliches, dreistöckiges Fachwerkhaus, erbaut kurz nach dem Stadtbrand von 1825, der das gesamte Straßengeviert in Asche gelegt hatte. Über massivem Erdgeschoß (verändert) zwei Fachwerkgeschosse in vierzonigem Gefüge von klassizistischer Strenge, teilweise unter Holzschindelverkleidung. Bereichsprägendes Gebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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