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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Weitgehend original erhaltene Winkelhofanlage aus giebelständiger Scheune und zurückstehendem Wohnhaus, dieses ein über hohem Werksteinsockel errichteter Rähmbau in historisierendem Fachwerk mit Rautendarstellung in den Brüstungsfeldern, teilweise Verkleidung durch Holzschindeln, als Abschluß eine Deckung aus diagonal verlegten Betondachplatten. Der Eingangsvorbau mit einläufiger Treppe noch aus der Bauzeit. Wohnhaus und Scheune sind zeitgleich Ende des 19., Anfang des 20. Jhs. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |