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Außerhalb der Ortslage angesiedelter großvolumiger Vierseithof aus den Dreißiger Jahren des 20. Jhs., der auf Grund seines guten originalen Erhaltungszustandes und seiner Bedeutung als Ortseingang unter Schutz steht. Das Haupthaus weist die typischen historisierenden Baudetails des Heimatstils auf wie weit vorstehende Holznägel, breite Schleppgaube, Profilierung der Balkenköpfe und den eigentlich anachronistischen Geschoßversprung. Das Fachwerk geschmückt mit Mannverstrebungen und Säulenzier an den Eckstielen. Die zugehörigen Wirtschaftsgebäude etwa zeitgleich erbaut in konstruktivem Gefüge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |