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Klassizistische Stallscheune aus Bruchstein mit Ortsteinquaderung und halbrunden Oberfenstern aus Haustein, errichtet laut Inschrift 1826, unmittelbar nach dem Stadtbrand, als Scheune des Hofbäckers J. G. Wörle (Große Gasse 5). Qualitätvoller Sandsteinbau im Stil der gleichaltrigen Thurn- und Taxis-Scheune (Marktplatz 1).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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