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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofanlage, bestehend aus Wohnhaus und mehreren Wirtschaftsbauten, die auf dem tiefen Grundstück bis zur Straße Buchseite reichen. Das Wohnhaus markiert als massiver Ziegelsteinbau eine Einmündung zur Mittelstraße. Das mit Hilfe von Formsteinen für die Fenster und durch den rundbogigen Eingang gestaltete Sichtmauerwerk ist zur horizontalen Gliederung in den Brüstungen und in Zweidrittelhöhe der einzelnen Geschosse durch glatte Putzfelder unterbrochen. Den oberen Abschluß bildet ein Krüppelwalm-Mansarddach mit giebelseitigem Dachüberstand durch ein Ziergespärre. Links an das Wohnhaus angefügt ist ein Fachwerkergänzungsbau in konstruktivem Gefüge. Unter Schutz gestellt ist auch die Scheune links, die als Fachwerkbau des ausgehenden 19. Jhs. den Hof zur Straße hin begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |