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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Städtebaulich bedeutsamer Vierseithof an der Platzaufweitung Mittelstraße/Buchseite; das zweigeschossige Wohnhaus eine auf mannshohem Werksteinsockel errichtete Rähmkonstruktion mit leichtem, profiliertem Geschoßversatz und Dreiviertelstreben; an den Eckpfosten Verzierung durch Säulchen und Voluten; von besonderem Interesse der aus verschiedenen Zeiten stammende Holzschindelbehang mit teilweise stark verzierter Formgebung. Während das Wohnhaus möglicherweise noch in das späte 18. Jh. zu datieren ist, wurden die Doppelscheune und die anderen noch gut erhaltenen Wirtschaftsgebäude am Ende des 19. Jhs. erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |