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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Einen Dreiseithof nach hinten abschliessende, großvolumige Doppelscheune, deren rein konstruktives Fachwerk symmetrisch gegliedert ist. Den im letzten Drittel des 19. Jhs. entstandene Bau schließt ein biberschwanzgedecktes Mansarddach ab; er ist auch von städtebaulicher Bedeutung wegen seiner Wirkung als Raumabschluß im Bereich der kleinen Platzbildung in diesem Bereich der Nonnengasse. Auf der Hoffläche hat sich das Natursteinpflaster mit eingelassener Miste erhalten, welches ebenfalls unter Denkmalschutz steht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |