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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Von der Straße zurückliegendes eingeschossiges Wohnhaus als Massivbau mit typischen Gestaltungselementen des Backsteinbaus aus dem frühen 20. Jh., wie profilierten Fenstereinfassungen, Klappläden und Sprossenfenstern. Der Bau bildet den westlichen Abschluß des Dorfes am Übergang in die Feldflur. Am Verbindungsweg zwischen Nonnengasse und Steinweg eine dazugehörige Fachwerk-Scheune aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. mit Profilierung am leichten Geschoßversatz und V-förmiger Strebenanordnung. Von Bedeutung für das Ortsbild in diesem Bereich ist die an der Grundstücksecke stehende, über 100jährige Linde, die den westlichen Ortsausgang markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |