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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
In zwei Bauphasen errichtetes Einhaus mit vorgelagerter Wirtschaftsfläche. Der Kernbau eine auf niedrigem Sockel stehende Fachwerkständerkonstruktion, deren Entstehung wohl noch im 17. Jh. Anzusetzen ist. Die Eckstiele sind durch halbhohe Streben ausgesteift, auf der rückwärtigen Traufe geschoßhohe Verstrebungen in Feldmitte. Der Zugang ist ebenerdig, links des Eingangs eine Stallzone. Im 19. Jh. wurde der Bau um die Scheune links erweitert. Dieses Handwerker- oder Tagelöhnerhaus steht als einziger Ständerbau und als ältestes Gebäude in Speckswinkel unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |