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Hälfte eines um 1710 von einem Schlossermeister erbauten Doppelhauses (daraus erklärt sich die eigenartige Lage der Haustür zwischen Nr. 11 und 13), ein niedriges, zweistöckiges Fachwerkhaus, vorn holzverschindelt, das die sehr bescheidene Wohnkultur seiner Bewohner illustriert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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