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Pendant zum Haus Nr. 26, gleichzeitig, in gleicher Bauweise und wohl auch vom selben jüdischen Bauherrn errichtet, jedoch um eine Achse mit kleiner Scheune im Erdgeschoß länger. Guter verschindelter Fachwerkbau, an der östlichen Giebelseite mit handgerissenen Langschindeln verkleidet. Rückfront freiliegend, mit Aborterker und einem möglicherweise ursprünglichen "Laubhütten"-Erker aus Fachwerk. Dieser steht auf hölzernen Freipfosten über dem heute zugeschütteten Stadtgraben und besitzt ein winziges Untergeschoß, in dem der einstige Bewohner, ein jüdischer Seifen- und Fetthändler, bis 1940 sein Lager hatte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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