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Typisches Gerberhaus von 1783 (Inschrift im Türsturz); ein gestelztes, einstöckiges Fachwerkhaus in bestem Zustand mit einläufiger Freitreppe und ausgebautem Mansarddach mit Walmschopf. Regelmäßiges, dreizoniges Fachwerk. Schönes Portal mit Oberlicht und Vordach. Im Hof ein massiver Schweinestall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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