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Einstöckiges, verschindeltes Fachwerkhaus in markanter Ecklage, 1765 von einem Bierbrauer erbaut, um die Mitte des 19. Jahrhunderts geteilt und am Kopfende mit einem zweiten Eingang versehen. Die beiden Außentreppen steigern den malerischen Eindruck des guterhaltenen Kleinhauses. Fenster z. T. vergrößert. Nachträglicher störender Anbau, um 1900.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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