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Zweistöckiges, traufständiges Wohnhaus, erbaut 1765 von dem Hofbauern des nahen gräflichen Kalkhofs (siehe auch Nr. 41-43). Ein vorzüglich erhaltenes Fachwerkhaus mit hohem KellerStall-Sockel und repräsentativer Freitreppe, im Westen verschindelt, in streng dreizonigem Gefüge; deutliche Stockwerksübersetzung. Einige Bleiglasfenster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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