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Pendant zum Nachbarhaus Nr. 39, im selben Jahr vom Bruder des vorigen Bauherrn, gleichfalls Kalkhofbauer, in exakt gleicher Bauweise errichtet. Geringfügige Unterschiede nur im Erhaltungszustand (neuer Freitreppenbelag, alte Schindeln im Westen). Die Teilung besteht schon seit 1785.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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