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Zu Beginn des 20. Jhd. errichtetes traufständig zur Alsfelder Straße situiertes Wohnhaus mit fast quadratischem Grundriss. Durch das tief heruntergezogene gewalmte Satteldach ist an der Straßenfassade über dem massiv errichteten Erdgeschoss nur der in Fachwerk ausgeführte Kniestock sichtbar. An der westlichen Gebäudehälfte sind zwei gegenüberliegende Risalite angeordnet, die über dem massiven Erdgeschossbereich ein Fachwerkvollgeschoss aufweisen. Auffallend ist der der Westfassade vorgesetzte Turm mit Helmdach. Das villenartige Wohnhaus mit variierter Dachlandschaft dokumentiert die Stadterweiterung entlang der Alsfelder Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |