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An der Ohm langgestreckte Hofanlage und ehemalige Mühle, genannt Hainmühle. Erste Erwähnung 15505 in Zusammenhang mit der Ordensmühle von Anzefahr, der seinerzeit das Wasser abgegraben wurde. Der älteste heutige Gebäudebestand läßst sich bis etwa 1730 zurückverfolgen, als hier zwei "Huhnmühlen" hintereinander mit je zwei unerschlächtigen Mühlrädern erwähnt werden. 1905 erfolgte der Einbau einer Turbine, 1961 wurde der Mühlenbetrieb eingestellt. Die Wirtschafsgebäude des Hofes entstammen dem 19. und 20. Jh. und sind zur Flußseite hin meist bis zum Obergeschoß massiv aufgeführt. Die einstige Funktion der Mühle ist noch ablesbar an einem Wehr und dem vorspringendem Turbinengebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |