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Schlankes, sorgfältig gearbeitetes Sandsteinkreuz auf hohem Sockel. Inschrift: "Hier fiel am 10.XII.1892 als Opfer eines unglücklichen Schusses beim Fuchstreiben durch Entladung seines eigenen Gewehrs der Gräfl. Jäger August Oberhollenzer von Brunneck in Tirol. Er starb nach mannhaft ertragenem Leiden versehen mit den Tröstungen der Religion."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |