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Stattliche Hofreite von bemerkenswerter Vollständigkeit, leider durch den Ausbau der Durchgangsstraße aus dem städtebaulichen Kontext gerissen; die einzelnen Gebäude zum Teil umgebildet. Fachwerkwohnhaus, wohl noch spätes 18. Jahrhundert, über massivem Keller-Stall-Sockel mit zweiläufiger Freitreppe; auffällig der starke Dachüberstand. Davor ein Schweinestall in Bruchsteinmauerwerk. Auf der anderen Seite des gepflasterten Hofes eine ehemalige Stallscheune von circa 1840, innen gewölbt mit preußischen Kappen und Gußeisensäulen. An der Straße, außerhalb der Mauereinfriedung des Hofes, ein ehemaliger Laufbrunnen, 1898 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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