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Verschindeltes Fachwerkhaus mit Scheunenteil, gelegen im zentralen Dorfbereich an einer Straßenkreuzung, der ältere westliche Teil aus dem 18. Jahrhundert (Krüppelwalmgesims noch erkennbar) 1813 um eine Zone östlich zur Ecke hin erweitert, mit Satteldach. Im Erdgeschoß ein Kaufladen der 20er/30er Jahre des 20. Jahrhunderts. Stattliches Anwesen von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |