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Einstöckiges, verputztes Fachwerkhaus mit hohem Stallsockel aus Sandsteinquadern. Dieser fällt durch die ungewöhnlich reichen Ohrenprofile an den beiden Türen - hier das Baudatum 1769 - und die Augenfenster aus dem üblichen Rahmen. Erbaut vom Besitzer eines Hofes in der Gabelung Darmstädter Straße/Bahnhofstraße, vielleicht als Auszugshaus. Wegen den störenden Veränderungen ist nur das Sockelgeschoß Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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