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Bestehend aus einem älteren Teil, einem Einhaus mit massivem Erdgeschoß und verschindeltem Fachwerkobergeschoß (18. Jahrhundert) sowie einem langgestreckten Verlängerungsbau der Mitte des 19. Jahrhunderts mit abgerundeter Ecke, Quadersockel und mit Schlackenputz verkleidetem Fachwerkgeschoß. Im rückseitigen, dem Mümling-Wehr zugekehrten Sockel zwei Fenster des frühen 16. Jahrhunderts, wohl vom gräflichen Waschhaus oder der ersten Mühle (Stall und Scheune) herstammend. Durch seine Lage gegenüber dem Schloß platzbildendes Anwesen von großer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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