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Kleines Tagelöhnerhaus, um 1810 erbaut, über Bruchsteinsockel mit Keller und Freitreppe. Schlichtes, konstruktives Fachwerk mit seltener einfacher Verriegelung und weit vorstehendem Dachfuß. Originale Haustür, im Ostgiebel z. T. auch originaler Rauhputz. Südlich ein unterkellerter Fachwerkanbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |