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Wohnhaus des Inhabers der gegenüberliegenden, um 1960 stillgelegten Gießerei. Qualitätvoller historistischer Putzbau, datiert 1904 im Mosaikfußboden des Hausflurs, mit niedersächsischem Fachwerkdrempel und -zwerchhaus, einem westlichen Treppengiebel und behelmten Gauben auf dem Satteldach. Einfahrt mit gutem Gittertor. Hinten im Hof eine Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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