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Zwei kleine Brücken über den alten Lauf der 1935 nach Westen verlegten Mümling. Die eine in einem flachen, leicht ansteigenden Keilsteinbogen 1542 gemauert, mit Pflasterung, wohl im 18. Jahrhundert angelegt; die zweite aus drei großen Sandsteinplatten bestehend, überquert den Steinbach an seiner Einmündung in die Mümling.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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