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So genanntes "Hammerhaus" von 1770. Mehrfamilienwohnhaus für Arbeiter des Unteren Hammers, der sich damals noch in gräflichem Besitz befand. Sehr stattlicher, zweigeschossiger Fachwerkbau über massivem Keller-Stall-Sockel; Krüppelwalmdach. Konstruktives Fachwerk mit fischgrätartigen Strebefiguren in einer der vier Zonen. Bedeutendes, frühes Beispiel dieses Gebäudetyps. Ein weiteres, etwas kleineres Arbeiterhaus ist 1975 zerstört worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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