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Mümlingbrücke zwischen Herrenhaus und dem einstigen Hammersee, eine nach der Mitte ansteigende Keilsteinbrücke mit einem Stichbogen und beidseitigen kniehohen Wangen, die sich an den Enden zangenartig erweitern. Erbaut 1799/1802 anstelle einer älteren Brücke, teilerneuert 1875 (Datum im Bogenscheitel), doch im Typus noch von der hier überaus seltenen altertümlichen Form.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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