Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bedeutende dreiseitige Hofreite von hohem Alter (Datum 1690 am Hofpfosten), deren heutiger, sehr homogener Baubestand jedoch aus dem 19. Jahrhundert stammt: verschindeltes Fachwerkwohnhaus mit zweiläufiger Freitreppe über massivem Keller-Stall-Sokel, dort an den Portalgewänden Reliefschmuck und das Datum 1857. Laut Hauschronik wurde das Haus 1827 errichtet. Zwei Stallgebäude von 1844 bzw. 1856 mit den Baudaten und Flachreliefdarstellungen von Wagnerwerkzeug in den Türstürzen. Schweinestall mit Backofen. Die ganze Hofreite ist aufgrund ihrer Einheitlichkeit, der sehr guten handwerklichen Qualität und ihrer Lage einschließlich der Hofeinfriedung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |