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Ehemalige Oberförsterei mit Lustgarten, jetzt ein breitgelagertes Doppelhaus mit zwei großen Gewölbekellern; Haus Nr. 1 aufgestockt und weitgehend verdorben, am Kellerfenster 1732 datiert; Haus Nr. 3 mit dem Datum 1716 am Kellerportal sowie einem prächtigen Brauerzeichen (1727) in Flachrelief, innen eine geschnitzte Haustreppe. Beide Hausteile mit modernen Außentreppen, die originale bauliche Substanz jedoch noch weitgehend erhalten. Südlich befand sich ein weitläufiger Lustgarten in L-Form, nach Plan von Ruland 1761 angelegt, dessen z. T. bis zu drei Metern hohe Ummauerung noch großenteils vorhanden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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