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Odenwaldkreis
Michelstadt
Vielbrunn
  • Eulbacher Weg 15
  • Eulbacher Weg 17
Ehemalige Oberförsterei
Flur: 2
Flurstück: 1/1, 6/1

Doppelwohnhaus mit ehemaligem Lustgarten

Die ehemalige Oberförsterei besitzt rückwärtig einen Lustgarten nach dem Plan von Ruland aus dem Jahr 1761, dessen Umfassungsmauern noch weitgehend erhalten sind (wenn auch nicht mehr die gesamte Grundstückfläche des ehemaligen Gartens in L-Form erhalten ist). Mit den Planungen von 1761 war auch der Umbau des Gebäudes im Auftrag des Oberförsters Johannes Flach ausgeführt worden. Das Kellerportal der Nr. 17 zeigt eine Datierung von 1716, im Fenstersturz der Nr. 15 findet sich eine Datierung von 1932 mit den Initialen JF (vermutlich Johannes Flach). Ein Flachrelief neben dem Eingang der Nr. 17 zeigt ein Brauereizeichen von 1797 und verweist somit auf die zeitweise Nutzung des Gebäudes als Bierbrauerei, die bis 1832 fortgesetzt wurde. Um 1900 wurde eine Gebäudehälfte als Schule genutzt, die andere Hälfte als Dorfschmiede. Die nachträgliche Aufstockung der Nr. 15 und die modernen Außentreppen beider Haushälften wurden im Rahmen von Sanierungsarbeiten Anfang der 2000er Jahre zurückgebaut.

Der nach französischen Vorbild entworfene Lustgarten mit mehreren terrassierten Abschnitten war bauzeitlich durch einen Mittelweg mit kreuzenden Seitenwegen gegliedert (in jüngerer Zeit wiederhergestellt). Der Quergarten ist nicht mehr erhalten, ebenso wie der dort errichtete Gartensaal. Die verhältnismäßig große Gartenanlage ist vermutlich auf die Verbindung des Oberförsters zum höfischen Jagdleben zurückzuführen.

Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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