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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen
Giebelständiger Fachwerkrähmbau mit umlaufendem Geschossversatz, der durch die allseitig verputzte Fassade und die Gestaltung der Fenster repräsentativ aufgewertet wird. Im Erdgeschoss Segmentbogenfenster mit stufig abgesetzten Bekleidungen und Schlusssteinandeutung, die an einen Steinbau erinnert. In dem aus dem 18. Jh. stammenden Gebäude war 1821-1866 das Justizamt, 1866 bis zum Bau des neuen Amtsgerichtes 1907 in der Marburger Straße das alte Amtsgericht untergebracht. Dem Bau kommt darüber hinaus baugeschichtliche Bedeutung zu als erstes verputztes Fachwerkgebäude in Fronhausen. Auf dem Grundstück zugehörig ein kleiner Fachwerkbau mit Ausmauerung durch Hausteine, der wegen seines halb oberirdischen, ganz in Sandstein errichteten Kellers und des giebelseitigen Zugangstores mit Rundbogenabschluss zu erwähnen ist. Möglicherweise war hier zu Zeiten des Amtsgerichts ein Gefängnis einquartiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |