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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
  • Talstraße 10
  • Burgstraße
  • Talstraße
Unterburg
Flur: 17
Flurstück: 33, 35

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Fronhausen

Im Osten des historischen Dorfkernes angesiedelte ehemalige Wasserburg, die von einem Park und einer im Süden und Osten erhaltenen Mauer umgeben ist. Annähernd quadratische Anlage mit dem Hauptbau, der als großer gotischer Steinbau 1367 errichtet wurde und nach Norden mit einem Treppengiebel versehen war. Dieser war nach einer Zeichnung des Fronhäuser Amtsgerichtsrates Fenner bis in die 2. Hälfte des 19. Jhs. noch vorhanden. Die teilweise neu aufgemauerte Fassade ist geprägt von Kreuzstockfenstern, das Dach wurde im 1. Drittel des 20. Jhs. im Zuge einer Sanierung durch den Architekten Heinrich Walbe mit einem ursprünglich so nicht ausgebildeten Mansarddach versehen. Im Oberstock haben sich zwei gotische Kamine erhalten. Der parallel gegenüber angeordnete Wirtschaftsbau wurde über dem steinernen, dreiseitigen Unterstock 1923 in historisierenden Fachwerkformen mit 3/4-Streben errichtet. Die Inschrift über dem Tor wurde anläßlich des Kriegsendes 1945 eingefügt. Als Verbindung der beiden Bauten dient ein nördlicher Torbau mit großem Rundbogen, der in den 1923 errichteten, sogenannten Küchenbau integriert ist. Über dem Holztor sind neben dem Schenkischen Wappen die Jahreszahlen 1367 als Baudatum sowie 1923 als Datum der damaligen Restaurierung angegeben.

Bauherr der Anlage war Craft Vogt von Fronhausen, der die Wasserburg als hessisches Lehen errichtete, nachdem durch Erbteilung ein zweiter Sitz der Vögte erforderlich geworden ist. Die Vögte von Fronhausen sind stammesgleich mit den nachfolgenden Schenken zu Schweinsberg. Im 15.- 16 Jh. ist die Burg im Besitz mehrerer Familien, 1589 geht sie an das landgräfliche Hessen und ist zeitweise Sitz des Schultheißen. 1917 geht das Anwesen durch Kauf an die Freiherrn Schenk zu Schweinsberg, die es in der Folgezeit sanieren. Heute ist es als Privat-Wohnsitz genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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