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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Städtebaulich bedeutsames Fachwerkwohnhaus als Teil einer kleinen Hofreite in Eckstellung zur Frankfurter Straße, das Erdgeschoss massiv erneuert, im Obergeschoss eine Rähmkonstruktion mit dekorativ ausgebildeten Mannfiguren, in die straßenseitigen Eckstiele sind schnitzverzierte Säulen eingelassen. Aus dem 19. Jh. hat sich die asymmetrische geteilte Haustür erhalten. Als Bauzeit ist die 1. Hälfte des 18. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |