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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
Durch Anbauten und weitgehenden Verputz unscheinbares Fachwerkwohnhaus, das wohl noch in Ständerbauweise errichtet ist, wie sich an der rechten Traufseite anhand der sichtbaren Deckenbalkenköpfe erkennen lässt. Im steilen Dach ist das aus der Mitte versetzte Giebelfenste ein Hinweis auf die Firstständerkonstruktion eines stehenden Dachstuhles. Das Baudatum des auch städtebaulich wichtigen Gebäudes an der Verzweigung der Borngasse ist möglicherweise noch für das letzte Drittel des 17. Jhs. anzusetzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |