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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
In mehreren Bauphasen entstandener Fachwerkbau, dessen rechter Teil noch in Ständerkonstruktion mit nahezu bodengleicher Schwelle errichtet ist und der somit möglicherweise noch ins 17. Jh. datiert. Am linken Giebel des ebenerdig erschlossenen Baus schließt sich ein Rähmbau aus der Mitte des 19.Jhs. an. Die weiter angrenzenden Wirtschaftsbauten sind inzwischen zu Wohnungen umgenutzt. Wegen seiner ungewöhnlich traufständigen Anordnung ist der Bau auch in städtebaulicher Hinsicht für das Straßenbild der Frankfurter Straße von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |