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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
Bellnhausen
  • Frankfurter Straße 14
Fachwerkwohnhaus und ehem. Pferdestall
Flur: 2
Flurstück: 103/1

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen

Schräg im Straßenraum angeordnetes Wohnhaus, dem am südlichen Ortseingang durch die reiche Ausstattung seines stark dimensionierten Fachwerkes besondere Bedeutung im Straßenbild zukommt. Der etwas unterhalb des heutigen Straßenniveaus angesiedelte Rähmbau ist mit einem leichten, umlaufendem Geschoßversprung versehen, die Füllhölzer sind farblich hervorgehoben, die voll ausgebildeten Mannfiguren geben dem Bau besonders am Straßengiebel ein dekoratives Gepräge. Als weitere Details sind die Verzierung der Eckstiele durch Schnitzwerk und die der Gefache durch blaue Rahmenbänder und Konturen mit ausgefüllten Eckquadraten zu nennen. Rähminschrift: "Georg Henrih Schmitt und Anna Katharina dessen Ehefrau haben Gott vertraut und dißes Haus erbaut im Jahr Christi 1766 Lass Hasser hassen und Neider neiden was mir Gott gönntt müssen sie leiden, ob sie mir nichts gönnen und gebe, so müssen sie doch sehen daß ich lebe Wer Gott vertraut hatt wohl gebaut Die Zimmermeinster waren Johann Jost Riehl, und Johan Jost Weber von Kerchberg, den 4.Tag Juni 1766". Am traufseitigen Eingang haben sich die sandsteinerne Treppe, die asymmetrische geteilte Haustür sowie ein steinerner Trog mit gusseisernem Brunnenstock. Im hinteren Bereich schließt sich ein ehemaliger Pferdestall aus der Mitte des 19. Jhs. an, der sich durch sein sorgfältig in farbig wechselnden Schichten ausgeführtes Sandsteinmauerwerk hervorhebt. Die Anlage ist als ehemaliges Gasthaus "Zum grünen Baum" mit Umspannstation und als Ort geschichtlich bedeutsamer Ereignisse (Zusammenkunft kurhessischer Minister und Beschluss zur Aufhebung der Ständeversammlung am 8. August 1850) von geschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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