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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Bellnhausen
An der Einmündung einer Seitengasse angelegte Hofanlage mit giebelständigem, etwa von der Straße zurückliegendem Wohnhaus, das fast ebenerdig erschlossen ist. Das Gefüge eine Rähmkonstruktion mit umlaufendem, leicht profiliertem Geschossversatz und Streben, die zum Teil nur mit einer Fußgegenstrebe versehen sind. Auf dem Rähm eine Inschrift, die den Bau auf das Jahr 1799 datiert. Die links benachbarte Scheune stammt etwa aus der gleichen Bauzeit. Der Hof ist durch ein in neuerer Zeit erbautes Wirtschaftsgebäude zu einer Dreiseitanlage ergänzt. Das kleinbäuerliche Anwesen ist wichtiger Bestandteil des kleinteiligen, engbebauten Ortskernes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |