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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
Hassenhausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Hassenhausen

Die denkmalgeschützte Gesamtanlage erstreckt sich hauptsächlich entlang der Zwester-Ohm-Straße, die den Ort von Nordosten nach Südwesten durchzieht. Der als Straßendorf angelegte historische Ortskern entwickelt sich an dieser Achse und der rechtwinklig dazu verlaufenden Straße "Zur Umgehungsstraße" jeweils nur in einer Grundstückstiefe. Diese klare Struktur gibt dem Ort ein unverwechselbares Gepräge. Als Ortsmittelpunkt kann die Kreuzung der beiden Hauptachsen angesehen werden. Als Kopfbau fungiert hier das Wohnhaus Nr. 41, die erst in der zweiten Hälfte des 19. Jhs. entstandene Kirche liegt ein wenig abseits. Einige kleinere Gassen kreuzen die Hauptstraße in leichtem Versatz, sie führen auf der einen Seite zur Zwester Ohm, auf der südlichen Seite den Hang hinauf in die Gärten und weiter in den naheliegenden Wald. Das Ortsbild wird von den zahlreichen Zwei- und Dreiseithöfen geprägt, deren Wohnhaus in der Regel giebelständig zur Straße orientiert ist; den hinteren Abschluss der Grundstücke bilden die Scheunen, die im Süden des Ortes eine recht geschlossene Kante bilden. An den Höfen Zwester-Ohm-Straße 15, 17und 32 haben sich Torbauten erhalten, die die Hofflächen nach außen abschließen. Auch einige sandsteinerne Einfriedungen sind noch überliefert wie bei Zwester-Ohm-Straße 40 und 41. Die ältesten Gebäude stammen aus der 1. Hälfte des 18. Jhs., sie kennzeichnen sich durch Fachwerkverstrebungen aus urwüchsig gebogenen Streben: Zur Umgehungsstraße 8, Zwester-Ohm-Straße 13 und 41; bei den Bauten aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. trifft man auf etliche reich ausgestattete Mannfiguren: Zwester-Ohm-Str. 44. Erwähnung verdienen auch zwei kleinere Wirtschaftsgebäude bei den Anwesen Zwester-Ohm-Straße 13 und 33, die beide aus dem 18. Jh. stammen.

Die Gesamtanlage erstreckt sich zudem auf die hinter den Scheunen liegenden Gärten und Streuobstwiesen, die sich noch heute im südlichen Bereich des Ortes anschließen, obgleich hier bereits einige Neubauten entstanden sind.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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