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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hassenhausen
An einer Wegeeinmündung gelegener Dreiseithof, der zur Straße durch eine neuere gemauerte Einfriedung befgrenzt wird. Das wohl in mehreren Bauphasen entstandnen Wohnhaus erhebt sich über einem sauber gearbeiteten Werksteinsockel, der im Bereich der Fachwerkschwelle leicht zurückgesetzt ist, die Erschließung erfolgt über eine zweiläufige Treppe. Das Fachwerkgefüge ist an den Traufseiten mit leichtem Überstand und einem Klötzchenfries versehen. Eine breitstehende Mannfigur weist auf eine Entstehung um die Mitte des 18. Jhs. Das Scheunengebäude rechts in sorgfältiger Bauweise mit Ziegelausmauerung und sehr enger Stützenstellung, inschriftlich datiert 1911. Neben seinem baugeschichtlichen Wert ist der Hof auch wegen seiner besonderen städtebaulichen Stellung von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |