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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Hassenhausen
Städtebaulich besonders wichtiges Wohnhaus an der Biegung der Zwester-Ohm-Straße gegenüber der Einmündung der "Umgehungsstraße". Das Gebäude bildet zu beiden Straßenachsen jeweils einen Giebel aus und passt sich damit den Ansichten der beiden Straßenfluchten an, in denen die Orientierung der Wohnhäuser mehrheitlich giebelständig ist. Die Fachwerkkonstruktion steht auf einem nur niedrigen Sockel und scheint zwei Bauphasen zu entstammen, da der nördliche Teil mit einem Geschoßversprung versehen und damit wohl älter ist. Während hier die Streben nach innen geneigt sind, stehen sie im südlichen Teil deutlich schräger mit einer Neigung nach außen. Als Bauzeiten kommen die Mitte des 19. Jhs. und für den jüngeren Teil die 2. Hälfte des 19. Jhs. in Betracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |