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In einer Biegung der K48 angeordnete Straßenbrücke über die Salzböde, die hier landschaftlich reizvoll zwischen zwei Bergen in einer Taleinschnürung verläuft. Sandsteinerne, flachgewölbte Bogenkonstruktion mit Fahrbahnerhöhung in Brückenmitte, seitlich zur Sicherung massive Brüstungen, Entstehungszeit in der 2. Hälfte des 19. Jhs. In unmittelbarer Nähe am rechten Ufer der Salzböde ist am Straßenrand zur Markierung der Grenze zwischen Oberwalgern und Reimershausen ein 1857 errichteter Grenzstein aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |