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Von der Ringstraße zurückliegendes Wohnhaus, das mit seiner Rückseite entlang der Brunnenstraße traufständig angelegt ist. Rähmbau mit geringem, allseitig umlaufendem geschossversatz, der mit einer leichten Profilierung versehen ist. Eindrucksvoll sind die auf Giebel- und Traufseiten ausgeführten Verstrebungen, die an den Eck- und Bundstielen zu reich ausgestatteten Mannfiguren gefügt sind. Rechts seitlich des fast ebenerdigen Eingangs befindet sich der von außen über eine steile Treppe zugängliche Kellerzugang. Als Bauzeit des Gebäudes kann die erste Hälfte des 18. Jhs. angesetzt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |