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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
Sichertshausen
  • Hauptstraße 16
Hofanlage
Flur: 2
Flurstück: 133/3

In mehreren Bauphasen errichtete Hofanlage als wichtiger Bestandteil der Straßenrandbebauung, das ebenerdig erschlossene Wohnhaus giebelständig dicht an der Straße stehend und mit seinen gebogenen und stark geneigten Streben noch in der 1. Hälfte des 18. Jhs. entstanden; der vordere Giebel ist mit Platten verkleidet. Das traufständige, aus dem 19. Jh. stammende Wirtschaftsgebäude schließt in ungewöhnlicher Anordnung direkt an die rechte Traufseite des Wohnhauses an und bildet den Abschluss zur Straße. Das zurückgesetzte Stallgebäude, das in seiner Platzierung dem Straßenverlauf folgt, datiert ebenfalls aus dem 19. Jh. und wird heute zu Wohnzwecken genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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