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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Fronhausen
Sichertshausen
  • Hauptstraße 17
  • Friedhofsweg
Ev. Kirche, Kichhof und und Gefallenenehrenmal
Flur: 2, 3
Flurstück: 12/3, 140/3

Im nordöstlichen Bereich des Dorfkernes angesiedelter, deutlich von der Straße zurückliegender Kirchenbau, der sich inmitten eines Kirchhofs befindet, von dessen Ummauerung im nördlichen Bereich noch Reste erhalten sind. Der Bau entstand auf den Grundmauern eines um etwa 1200 errichteten Vorgängers, der wegen Baufälligkeit abgebrochen werden musste.

Schlichter, teils verputzter, teils verschieferter Fachwerkbau, der mit Feldsteinen ausgemauert ist. Der Zugang erfolgt von Westen durch ein hölzernes Portal mit Dreiecksgiebel, darüber der Turm als großer Giebeldachreiter, über dessen quadratischem Grundriss sich ein oktogonaler Aufsatz mit geschwungener Turmhaube erhebt. Im Inneren eine auf gebauchten Stützen ruhende dreiseitige Empore, deren farblich abgesetzte, kassettierte Brüstungen sich im Altarbereich fortsetzen, wo sie weitere an der Wand angeordnete Bankreihen zum Innenraum abgrenzen. An der Ostwand direkt hinter dem Altar befindet sich die Kanzel, deren Aufgang durch ein kleines, von Scherengittern abgetrenntes Sakristei-Ställchen erfolgt. Die Decke ist als Spiegel ausgebildet, der Übergang zur Wand ist durch eine breite Kehle bogenförmig vermittelt. Aus der Bauzeit der Kirche um 1780 stammt die Orgel, die über dem westlichen Eingang seitlich versetzt eingebaut ist. Auf dem Kirchhof sind zwei barocke Grabsteine des frühen 18. Jhs. aufgestellt, östlich der Kirche befindet sich über einem gestuften Sockel das 1921 eingeweihte Kriegerdenkmal, das zuerst für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet, 1957 für die des Zweiten Weltkrieges erweitert wurde. Ausführung in Sandstein mit hervorgehobenen Ecken, profiliertem oberem Abschluss und Kreuzbesatz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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