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Großes, giebelständiges Wohnhaus einer zur Straße hin offenen Hofreite, seit 1803 quergeteilt, die hintere Hälfte stark verändert, aber nach Freilegung mit ebenfalls historischem Fachwerk. Zweistöckiges Fachwerkhaus über hohem Kellersockel aus Bruchstein, im Kellersockel 1791 datiert, mit seitlicher Außentreppe. In der vorderen Hälfte das schlichte konstruktive Fachwerk in zwei Zonen gut erhalten, die südliche Giebelwand verschindelt. Neben dem Haus ein Backhäuschen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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