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Schöpfbrunnen von 1906 mit Deckplatte aus Sandstein, schon 1730 urkundlich bezeugt. Herkunft des Namens unbekannt. Brunnen einer im Kreisgebiet seltenen Gattung. Letzter von ehemals drei Brunnen im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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