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Um die Friedhofslinde herumgeführte Steinbank und monolither Sandsteintisch ("Zenttisch") hinter dem Chor der evangelischen Kirche, der Legende nach die Malstätte eines Fehmgerichts, in Wahrheit wohl Haingerichtsstätte des bis 1511 dem Beerfelder Amt Freienstein, dann dem Amt Michelstadt angehörenden Dorfes Güttersbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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